AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

1.1  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Growth360 GmbH (siehe 2.2 für Details, im nachfolgenden “Growth360” genannt) und einem Unternehmer in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Dies gilt auch für künftige Verträge, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Erwähnung bedarf. Diese Version der AGB ist gültig und unverändert seit dem 01.11.2022.

1.2 „Unternehmer“ (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist im Sinne des § 14 BGB zu verstehen.

1.3 Abweichende AGB finden keine Anwendung, wenn Growth360 deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Nimmt Growth360 auf Schreiben Bezug, die ihrerseits AGB enthalten oder auf solche verweisen, liegt ebenso kein Einverständnis in deren Geltung vor. Abweichende AGB haben nur dann Geltung, wenn Growth360 deren Geltung schriftlich via E-Mail oder Post zustimmt.

 

§2 Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via E-Mail, Post oder Telefon.

2.2 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Growth360 GmbH, Alte Gruber Straße 6, 85586 Poing, Deutschland

HRB 253615 Amtsgericht München, Registergericht

(“Growth360”) zustande.

2.3 Die Präsentation unserer Angebote und Pakete auf unserer Plattform stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage mit Hinblick auf ein geplantes Projekt zu senden.

Die Anfrage des Kunden bezüglich eines geplanten Projekts stellt ebenfalls kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Ein Vertrag mit Growth360 kommt erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen durch Growth360 (Angebot) und Bestätigung dieser via Telefon, E-Mail, Post oder innerhalb des Angebotstools von Growth360 durch den Kunden zustande. Growth360 ist, soweit nichts anderes im Angebot angegeben ist, 30 Tage an das Angebot gebunden.

2.4 Neben diesen AGB werden die folgenden Dokumente Bestandteile des Vertrags zwischen Growth360 und Kunde:

  • das Angebot,
  • der Zeitplan, welcher im Anschluss an den Kickoff-Termin erstellt und dem Kunden via E-Mail zur Verfügung gestellt wird.

 

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

3.1 Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Nettopreise und gelten immer zzgl. der gesetzlichen MwSt., auch wenn dies ausnahmsweise nicht separat angegeben sein sollte. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z. B. Anfahrtskosten).

3.2 Mit dem Projekt-Kickoff, also dem Briefing von Growth360 durch den Kunden (“Kickoff”), beginnt die Zusammenarbeit. Im Kickoff wird zusammen mit dem Kunden der verbindliche Zeitrahmen der Setup Phase festgelegt und dem Kunden im Nachgang als Zeitplan zur Verfügung gestellt. Der Zeitplan gilt als gegenseitig abgenommen und anerkannt, sofern nicht innerhalb von 2 Tagen gegenteiliges per Post oder E-Mail kommuniziert wird.

Mit 75% Umsetzung der im Angebot definierten Leistungen der Kickoff-Phase oder spätestens mit Go Live der Kampagnen wird die Abschlussrechnung für die Kickoff-Phase in voller Höhe des Auftragswertes gestellt. 

3.3 3 Monate nach Projekt-Kickoff ist Growth360 berechtigt, unabhängig von dem zu dem Zeitpunkt aktuellen Status des Projekts, die Abschlussrechnung zu stellen. Die Fortsetzung des Projekts bleibt davon unberührt.

3.4 Projektabbruch: Entscheidet sich der Kunde, sein Projekt nach offizieller Beauftragung doch nicht starten oder weiterführen zu wollen, gelten folgende Regelungen:

Der Kunde hat Growth360 den gesamten Schaden zu ersetzen, der aus der vorzeitigen Beendigung entstanden ist. Ungeachtet dessen, gelten die folgenden Regelungen:

  • Vertrag wurde abgeschlossen, das Projekt eingeplant: Der Kunde schuldet Growth360 20 % des vereinbarten Auftragswertes.
  • Kickoff hat stattgefunden: Der Kunde schuldet Growth360 50 % des vereinbarten Auftragswertes.
  • Erste Kampagnenelemente (Ideen / Struktur etc.)  wurden geliefert: Der Kunde schuldet Growth360 80 % des vereinbarten Auftragswertes.
  • Nach Freigabe der Kammpagnenelemente: Der Kunde schuldet Growth360 100 % des vereinbarten Auftragswertes.

Die entsprechende Abschlussrechnung wird unmittelbar nach Projektabbruch mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gestellt.

Der Kunde ist nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn der Projektabbruch auf Gründen beruht, die von Growth360 alleine zu vertreten sind.

3.5 Monatlich fortlaufende Leistungen werden zum Monatsersten des Folgemonats mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen abgerechnet.

3.6 Sollten offene Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, sind die hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten, wie beispielsweise Inkassogebühren oder Rechtsberatungskosten, vom Kunden zu tragen.

3.7 Ab 30 Tagen Verzug behält sich Growth360 vor, dem Kunden die Rechte an den Werbekonten zu entziehen und die Kampagnen zu stoppen.

 

§4 Pflichten

4.1 Growth360 verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und zusätzlich zur Einhaltung des Zeitplans, solange der Kunde sich ebenfalls an diesen hält und seine Mitwirkungspflichten (siehe insbesondere die in 4.2 aufgeführten Pflichten) vollständig und wie festgelegt erfüllt. 

4.2 Die Pflichten des Kunden umfassen insbesondere seine termingerechte Mitarbeit am Prozess, was beispielsweise beinhaltet, Informationen auf Anforderung von Growth360 bereitzustellen, konsolidiertes und termingerechtes Feedback, immer auch per E-Mail, zu geben und Entscheidungen fristgerecht zu treffen.

Ebenfalls hat der Kunde im Kickoff einen für das gemeinsame Projekt verantwortlichen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss zur termingerechten Abnahme der Zwischenergebnisse sowie des Ergebnisses befugt und befähigt sein. Im Falle der Verhinderung muss eine geeignete Vertretung benannt werden, die in der Lage ist, die Inhalte zu prüfen und freizugeben.

Stellt der Kunde Growth360 Bild- oder Videomaterial zur Verfügung, ist der Kunde selbst verantwortlich und er hat sicherzustellen, dass durch die Verwendung keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

4.3 Der Kunde hat das Setup inkl Texte und Bilder sowie die im Zeitplan vereinbarten Zwischenergebnisse via E-Mail abzunehmen. Die Abnahme oder Beanstandung hat durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung des Ergebnisses via E-Mail zu erfolgen, außer es wurden abweichende Regelungen mit Growth360 via E-Mail oder Post vereinbart. Erfolgt keine fristgerechte Erklärung seitens des Kunden, so wird das Schweigen als Abnahme interpretiert.

 

§5 Verletzung der Mitwirkungspflicht

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, dann hat das die folgenden Konsequenzen:

5.1 Gefährdet dies die Arbeit an anderen Projekten, ist Growth360 berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan durch einseitige Erklärung via E-Mail, Post oder Telefon aufzuheben. Der Kunde und Growth360 einigen sich daraufhin auf einen neuen Zeitplan. Bei der Festlegung dessen behandelt Growth360 das Kundenprojekt wie einen neuen Auftrag und dieses wird dann fortgesetzt, wenn entsprechende Kapazitäten frei sind. Dadurch können im Einzelfall Verzögerungen auftreten. 

5.2 Entstehen durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht Kosten, beispielsweise Lizenzkosten oder Mehraufwand seitens Growth360, so sind diese vom Kunden zu tragen.

5.3 Wenn Growth360 8 Wochen oder länger auf das konsolidierte Feedback des Kunden wartet, so ist Growth360 berechtigt, die Abschlussrechnung für das Setup (s. 3.2) zu stellen.

5.4 Sollte das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden, werden die für die Fortführung benötigten Aufwände ggfs. neu kalkuliert. Aufpreise gegenüber dem zuvor angenommenen Angebot sind möglich.

5.5 Für die monatliche Betreuung wird keine Erfolgsgarantie gegeben, da die Abhängigkeiten von Growth360 nicht beeinflussbaren Faktoren zu groß ist. 

5.6 Für die monatliche Betreuung arbeitet Growth360 intern mit SOLL-Stunden für jedes Projekt. Diese berechnen sich mit einem Stundensatz von 100€ auf das Angebot. Wieviel Zeitaufwand für die Steuerung der Kampagnen notwendig ist beruht auf einer initialen Schätzung. Sollten die SOLL-Stunden aufgrund erhöhter Komplexität oder aufgrund eines geänderten Bedarfs zu gering eingeschätzt worden sein kommt Growth360 auf den Kunden mit einer neuen Kalkulation zu. 

5.7 In der monatlichen Beauftragung sind alle Maßnahmen enthalten, die die Kontinuität und Weiterentwicklung der Kampagnen gewährleisten. Für Zusatzaufwände werden Zusatzangebote geschrieben. Growth360 weist rechtzeitig auf Sonderleistungen hin.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

Growth360 behält sich das Eigentum an den vorbereiteten Kampagnen sowie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehenden Materialien bis zur vollständigen Bezahlung des Angebotspreises vor.

 

§7 Vertragssprache

7.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

7.2 Von dieser Regelung kann im Einzelfall abgewichen werden.

 

§8 Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung

8.1 Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: Sofern nicht ausdrücklich anders besprochen sowie schriftlich (Post, E-Mail oder Fax) durch Growth360 bestätigt, werden dem Kunden für den für ihn erstellten Kampagnen und Kampagneninhalte sowie alle zugehörigen Konten die räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte übertragen. 

8.2 Der Kunde räumt Growth360 alle notwendigen Rechte an dem vom Kunden, im Rahmen der Angebotserstellung und späteren Umsetzung, übermittelten Materialien für Produktion und Archivierung ein.

 

§9 Datenspeicherung

Growth360 speichert Kundenprojekte und alle Vorstufen (Konzepte, Illustrationen, usw.) für 24 Monate. Growth360 behält sich das Recht vor, nach Ablauf dieser Zeit Projektdaten zu löschen. Die über diesen Zeitraum hinausgehende Speicherung ist ggfs. mit einem Aufpreis verbunden.

 

§10 Referenzangabe

10.1 Ferner gewährt der Kunde, erstellte Werbematerialien zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, an denen sich Growth360 präsentieren möchte.

10.2 Ebenso gewährt der Kunde, das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich Growth360 präsentieren möchte.

10.3 Wünscht der Kunde die zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos nicht, bedarf es eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises durch den Kunden.

 

§11 Freistellungsanspruch

11.1 Der Kunde sichert mit seiner Auftragsbestätigung zu, dass sämtliche in seiner Internetpräsenz sowie in den an Growth360 übermittelten Dokumenten enthaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsverletzungen enthalten.

11.2 Der Kunde stellt Growth360 von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von deren Rechten frei. Der Kunde übernimmt hierzu auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Growth360 einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.

 

§12 Haftung

12.1 Growth360 haftet nicht dafür, dass die erstellten Kampagnen bestimmte Ergebnisse (z. B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.

12.2 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

12.3 Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Growth360.

12.4 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Growth360 nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatz ist somit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

§13 Kündigungsfrist

13.1 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist für die monatliche Betreuung der Kampagnen 3 Monate. 

13.2 Ausgenommen hiervon sind die ersten 3 Monate der Zusammenarbeit nach Go Live der Kampagnen. Während dieser “Probezeit” kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen kündigen. 

13.2 Im Falle einer Kündigung nach der “Probezeit” verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der monatlichen Betreuungspauschale für weitere 3 Monate.

13.3 Sollte die Pauschale abhängig vom AdSpend sein greift die im Angebot vereinbarte Mindestpauschale. Sollte im Angebot keine Mindestpauschale enthalten sein, greift die Standard Pauschale von 1.200€ im Monat.

 

§14 Stillschweigevereinbarung

Erlangt entweder Growth360 und/ oder der Kunde Kenntnis von Interna der jeweils anderen Partei, die noch nicht öffentlich oder bekannt sind, vereinbaren sie hierüber Stillschweigen. Auch Kampagnenergebnisse – insbesondere Kernmetriken unterliegen Stillschweigen gegenüber Dritten (z.B. CPC, CTR, CPX, ROAS, Budgets etc.)

 

§15 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Growth360 und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist München.

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Growth360 und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Growth360 örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. Growth360 ist jedoch auch berechtigt ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.

 

§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(Stand der AGB: 19.10.2021)